Verhinderungspflege

Wer kann diese in Anspruch nehmen?

Jeder hat seine Grenzen! Sie wollen mal wieder in den Urlaub, Sie sind erkrankt oder durch sonstige Gründe verhindert und können sich nicht um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen kümmern?

 

Kein Problem, Ihr miteinander ist auch in dieser Situation für Sie da und übernimmt im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege die erforderlichen Aufgaben. Die umfassende Versorgung der Angehörigen kann einzelne Stunden umfassen sowie einen Zeitraum von mehreren Tagen oder Wochen.

 

Gemeinsam mit Ihnen finden wir die optimale Lösung. So können Sie entspannt verreisen oder sich um Ihre eigenen Belange kümmern. Rufen Sie uns unverbindlich an:

Susanne und Markus Großmüller
Tel. 07231 207010-0

 

Und so funktioniert's:

Sie legen fest, für welchen Zeitraum und mit welchem Umfang die Verhinderungspflege im miteinander genutzt werden soll. Diesen Zeitraum beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse- Gerne helfen wir Ihnen dabei.

 

Die Pflegekassen übernehmen bis zu 6 Wochen oder maximal 1.612,00 € der Kosten für die Verhinderungspflege.

 

Hinzu gerechnet werden können zudem maximal 50% des Leistungsbetrages der Kurzeitpflege in Höhe von bis zu 806,00 €.

 

Damit ergibt sich pro Jahr ein Gesamtanspruch von 2.418,00 € (bei maximal 42 Tagen).

 

Bei uns sind Ihre Angehörigen in besten Händen!


Sie sind sich nicht sicher?

Einzelheiten besprechen wir am besten direkt mit Ihnen, denn jede Situation stellt sich anders dar. 

  • Was ist für Sie und Ihre Angehörigen die beste Lösung?
  • Wie funktioniert die finanzielle Abwicklung mit der Pflegekasse?
  • Wie sieht der Alltag aus?

Rufen Sie uns unverbindlich an:

Susanne und Markus Großmüller
Tel. 07231 207010-0