Niederschwellige Betreuungsleistungen

Für wen?

Sie können ab Pflegegrad eins Kosten für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € von der Pflegekasse erstattet bekommen.

 

Der Betrag ist zweckgebunden und kann u. a. eingesetzt werden für

  • Leistungen zugelassener Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung und nicht um Leistungen der Grundpflege handelt
  • nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote

Das Angebot Ihres miteinander ist breit gefächert und kann individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.

Leistungsangebot

Angebote und Aktivitäten

  • zum Erhalt und Verbesserung der Motorik und Bewegung
  • zur Förderung musikalischer und künstlerischer Begabungen sowie sozialer Fähigkeiten
  • für die Aktivierung der geistigen Fähigkeiten und biografische Erinnerungsarbeit
  • zur Förderung und Erhalt der Alltagskompetenz, der Gesellschaftsfähigkeit und tagesstrukturierende Maßnahmen

Kosten

Im Rahmen einer konkreten Vereinbarung mit der gemeinsam festgelegten Betreuungsart und dem gewünschten zeitlichen Umfang beläuft sich der Vergütungssatz für eine volle Stunde auf 30,00 € beim Einsatz einer Fachkraft und 25,00 € beim Einsatz einer ergänzenden Hilfe.

 



Haben Sie dazu Fragen?

Einzelheiten besprechen wir am besten direkt mit Ihnen, denn jede Situation stellt sich anders dar. 

  • Was ist für Sie und Ihre Angehörigen die beste Lösung?
  • Wie funktioniert die finanzielle Abwicklung mit der Pflegekasse?
  • Wie sieht der Alltag aus?

Rufen Sie uns unverbindlich an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Susanne und Markus Großmüller
Tel.: 07231 207010-0