Sie können ab Pflegegrad eins Kosten für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € von der Pflegekasse erstattet bekommen.
Der Betrag ist zweckgebunden und kann u. a. eingesetzt werden für
Das Angebot Ihres miteinander ist breit gefächert und kann individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.
Angebote und Aktivitäten
Kosten
Im Rahmen einer konkreten Vereinbarung mit der gemeinsam festgelegten Betreuungsart und dem gewünschten zeitlichen Umfang beläuft sich der Vergütungssatz für eine volle Stunde auf 30,00 € beim Einsatz einer Fachkraft und 25,00 € beim Einsatz einer ergänzenden Hilfe.
Einzelheiten besprechen wir am besten direkt mit Ihnen, denn jede Situation stellt sich anders dar.
Rufen Sie uns unverbindlich an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Susanne und Markus Großmüller
Tel.: 07231 207010-0